Gemäß § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial, folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname
3. Gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 30.11.2023 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Reinfeld (Holstein) –Bürgerbüro-, Paul-von-Schoenaich-Str. 7, 23858 Reinfeld (Holstein), zu erklären.
Reinfeld (Holstein), den 18.10.2023
Stadt Reinfeld (Holstein)
-Der Bürgermeister-
gez. Wramp